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Glossar
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Wichtige Begriffe
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- Beglaubigte Übersetzungen
- Beglaubigte Übersetzungen werden insbesondere für amtliche Vorgänge, beispielsweise für Eheschließungen benötigt. Solche Übersetzungen von Verträgen oder Urkunden, bei denen die korrekte Übertragung in die Zielsprache beglaubigt wird, erstellen beeidigte oder ermächtigte Übersetzer, die in Deutschland von den Landgerichten „bestellt“ bzw. „ermächtigt“ werden.
- Dolmetschen
- Übertragung eines (in der Regel gesprochenen) Textes mündlich von einer Sprache in eine andere.
Siehe auch Artikel Dolmetschen in Wikipedia.
- Gerichtsdolmetschen
- Sonderform des Konsekutivdolmetschens bei Gerichtsverhandlungen. Der Dolmetscher muss in einem speziellen Verfahren seine Qualifikation nachgewiesen haben, um allgemein für Gerichtsverhandlungen vereidigt zu werden.
- Konsekutivdolmetschen
- Zeitversetztes Dolmetschen - der Dolmetscher macht sich (wenn nötig) während der quellsprachliche Text gesprochen wird, Aufzeichnungen und gibt diesen anschließend in der Zielsprache wieder.
- Kostenlose Übersetzungen ...
- sind meistens das wert, was man dafür bezahlt... Oft taugen sie immerhin zur Erheiterung :-)
- Länderrechtliche Regelugen
- Die Regelungen für die Bestellung von Übersetzern und Dolmetschern und für die Beglaubigung von Übersetzungen sowie die jeweils üblichen Bezeichnungen für gerichtlich bestellte Übersetzer und Dolmetscher variieren in Deutschland von Bundesland zu Bundesland (und weltweit entsprechend noch stärker von Staat zu Staat). Hier eine Übersicht über die in einzelnen Bundesländern üblichen Bezeichnungen (ohne Gewähr):
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Bundesland |
Übersetzer |
Dolmetscher |
Baden-Württemberg |
öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer |
allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher |
Bayern |
öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer |
öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher |
Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen |
ermächtigter Übersetzer |
allgemein beeidigter Dolmetscher |
Hessen |
ermächtigter Übersetzer |
allgemein vereidigter Dolmetscher |
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer |
öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher |
Niedersachsen |
allgemein vereidigter Übersetzer |
allgemein vereidigter Dolmetscher |
Saarland |
allgemein vereidigter Übersetzer |
allgemein vereidigter Dolmetscher |
Schleswig-Holstein, Hamburg |
ermächtigter Übersetzer |
vereidigter Dolmetscher |
- Normzeile
- Die Normzeile ist die in Deutschland übliche Abrechnungseinheit für Übersetzungen. Sie entspricht 55 Anschlägen (wobei auch Leerzeichen zählen).
- Simultandolmetschen
- Quasi-gleichzeitiges Dolmetschen - der Dolmetscher sitzt in einer schallisolierten Kabine, hört den quellsprachlichen Text über Kopfhörer und gibt ihn mit geringem Zeitversatz über Mikrofon in der Zielsprache wieder.
- Übersetzen / Übersetzung
- Schriftliche Übertragung eines fixierten Textes von einer Quellsprache in eine Zielsprache.
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